Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz Mit der Gesetzesnovelle sollen die Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Grundvoraussetzung dafür ist die Verpflichtung der beteiligten Leistungsträger zur engen und verbindlichen Zusammenarbeit. Ab 2024 werden Eltern zudem durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen unterstützt., Diese sind verlässliche Ansprechpersonen, die durch das gesamte Verfahren begleiten. Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Zum Teilen auf Mastodon klicken (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Pinterest zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Gefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …