Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz

Mit der Gesetzesnovelle sollen die Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Grundvoraussetzung dafür ist die Verpflichtung der beteiligten Leistungsträger zur engen und verbindlichen Zusammenarbeit. Ab 2024 werden Eltern zudem durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen unterstützt., Diese sind verlässliche Ansprechpersonen, die durch das gesamte Verfahren begleiten.

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